Oberstes Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Es besteht aus mindestens sechs, höchstens jedoch zwölf Mitgliedern. Die Mitglieder können aus dem Kreise der Angehörigen der Familie Simon weitere Mitglieder jeweils für die Dauer von 5 Jahren berufen. Aus ihrer Mitte wählen sie den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.
Die Mitglieder des Kuratoriums sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen angemessenen Aufwendungen.
Das Kuratorium beschließt über die Verwendung der Stiftungsmittel und ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters an der Beschlussfassung mitwirken.